HOTEL ORDNUNG

1. Wohnräume in Hotel werden von Mieter weiter Gäste genannt, für Tag und Nacht vermietet.

2. Die Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung und  bitten Sie die Zimmer am Abreisetag bis 12 Uhr zu verlassen. Hat der  Gast keine Reservierungszeitraum bestimmt, nimmt man an dass es um  einen Tag geht.

3. Auf Wunsch wird der Aufenthalt verlängert, eine hinausgehende Nutzung bedarf die vorherige Absprache mit dem Rezeptionisten bis 10 Uhr am Tag an dem die Aufenthalt abläuft melden. Der Termin wird von dem Hotel je nach Möglichkeiten in Rücksicht genommen.

4. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 12 Uhr zu räumen. Sorgt der Gast nicht dafür, wird der volle Preis für den weiteren Tag gefordert, wenn der Gast das Zimmer bis 16 Uhr räumt, werden ihm die Kosten für einen halben Tag berechnet.

5. Bei jeweiligen verlassen des Hotels ist der Gast verpflichtet, den Schlüssel an der Rezeption hinterlassen.

6. Die unter und Weitervermietung von Räumen ist dem Gast verboten.

7. Die im Hotel nicht angemeldete Personen dürfen in den Räumen von 7 bis 22 Uhr bleiben.

8. Das Hotel “Residence” hat das Recht dem Kunden die Aufenthalt abzusagen, falls er während seines letzten Aufenthalts die Hotelordnung unerhört verletzt hat, indem er vermögenschaden oder den anderen Gästen, dem Hotelpersonal ein Unrecht zugefügt hat, oder auf andere Art und Weise die Ruhe im Hotel gestört hat.

9. Das Hotel erbringt seine Dienstleistungen gamäß seine Klasse. Bei Einwendungen gegen die Qualität der Leistungen wird der Gast gebeten, diese an der Rezeption anzumelden.

10. Für den verlust von Geld, Papiere, Kostbarkeiten, andere Wertgegenstände, die den wissenschaftlichen oder künstlerischen wert  haben, übernimmt das Hotel keine Haftung.

11. In dem Hotel gilt die Nachtruhe in den Stunden von 22 bis 7 Uhr. In der Nachtruhezeit ist der Gast verpflichtet durch seine Verhaltensweise
anderen Gästen nicht stören.

12. Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten elektronische Tauchsidler, Bügeleisen und andere elektrischen geräte die nicht zur Zimmerausstta- tung zählen, zu benutzen. Für die Ladegeräte und Natzgeräte gilt dies nicht. Desgleichen gilt in allen Räumen ein absolutes Rauchverbot.

13. Bevor der Gast sein Zimmer verläst ist er verpflichtet den Wasserhan zu  zudrehen und alle Fenster zu zumachen.

14. Soweit dem Gast oder seinem Besucher, Mängel inbesondere der Einrichtungsgegenständen auffallen, trägt der Gast volle materielle Verantwortung.

15. Sollte diese Hotelordnung verletz werden, kann das Hotel “Residence” dem Gast weitere Dienstleistungen absagen. Diese Person ist verpflichtet die an Ihr gestellte Forderungen des Personals zu befolgen, inbesondere für die aufgefallenen Schaden zu bezahlen und das Objekt zu verlassen.

16. Die im Hotelzimmer zurückgebliebene persönlichen Sachen werden dem Gast auf seine Kosten an die Anmeldungsadresse nachgesandt. Bei Dispositionsmängel wird das Hotel “Residence” die Sachen drei Monaten lang gewahren, nach Ablauf dieser Zeit werden sie für wohltätige Zwecke gegeben.

17. Der Gast ist verpflichtet den Gesamtrechnungbetrag bei den Ankunft  zu begleichen.

18. Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der verträglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen 50 % des Übernachtungspreis.

19. Die Getränke die sich in der Minibar befinden sind kostenpflichtig. Die  akttuelle Preisliste finden Sie in der Rezeption.

20. Das Hotel räumt auf und tauscht die Handtücher auf Ihren Wunsch aus.  Ohne den deutlichen Wunsch geht die Personal nicht in den Zimmer rein.